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Grundlagen der Riester-Rente

Grundlagen der Riester-Rente

Die „Riester-Rente“ ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis und gleichzeitig ein elementarer Bestandteil der Zusatzversorgung auf der Ebene der zweiten Schicht der gegenwärtig schon möglichen Altersvorsorge. Sie wurde im Rahmen der Rentenreform vom Januar 2002 beschlossen und soll die ebenfalls dort beschlossene Absenkung der gesetzlichen Rente auffangen. Die Riester-Rente richtet sich vor allem an rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie deren Ehepartner.

 

Während des Arbeitslebens werden Beiträge in eine private

Altersvorsorge eingezahlt (z.B. private Rentenversicherung oder Banksparplan). Wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen, fördert der Staat dies durch pauschale Zulagen. Produkte, die diese Bedingungen erfüllen erhalten vom Staat ein sogenanntes „Riester-Zertifikat“. Dies bestätigt die Möglichkeit auf Förderung – sagt aber nichts zur Qualität des Produktes.

 

Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen derzeit folgende Beiträge einschließlich der Zulagen gespart werden:


Ab Anteil des Jahreseinkommens einschließlich der Zulagen
2002 1%
2004 2%
2006 3%
2008 4%

 

Wer den vollen Sparbetrag erbringt, erhält vom Staat die folgende Förderung:

 

Ab Allein-stehende Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat je kindergeldberechtigtes Kind
2002 38 € 76 46
2004 76 € 152 92
2006 114 € 228 138
2008 154 € 308 185

 

In der Ansparphase bleiben die Kapitalerträge steuerfrei. Eine Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase, also in einer Zeit mit meist niedrigem persönlichen Steuersatz.

 

Fazit:
Ein Riestervertrag ist insbesondere für Menschen mit Kindern eine vergleichsweise sichere Altersvorsorge mit relativ hoher Rendite. Meist reicht die Riester-Rente allein aber nicht aus, um die eigene Vorsorgelücke zu schließen. Schließlich war der Zweck lediglich die zusätzliche Lücke durch die Absenkung des Rentenniveaus abzufedern. Sie kann jedoch ein wesentlicher Baustein in Ihrem individuellen Vorsorgeplan sein.

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