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Privatrente: „Riester“-Vorsorge wird einfacher und flexibler

 

Seit 2005 wird unter anderem das Antragsverfahren für die staatliche Förderung vereinfacht, die so genannten Riester-Produkte werden flexibler gestaltet. Die neuen Regeln im Einzelnen:


  • Durch Einführung eines Dauerzulageantrags kommen Riester-Sparer leichter an die staatlichen Zulagen. Sie können ihren Anbieter zukünftig bevollmächtigen, jedes Jahr einen Zulageantrag bei der Zulagenstelle zu stellen. Eine einmalige Bevollmächtigung bei Vertragsabschluss reicht dazu aus.

 

  • Der Katalog der Kriterien, die eine steuerliche Förderung von Vorsorgeprodukten möglich machen, wird gestrafft und zugunsten der Anleger vereinfacht. Dadurch wird der Zugang zur staatlichen Förderung für alle Bürger erleichtert.

 

  • Riester-Sparer können bei Rentenbeginn Einmalauszahlungen oder variable Teilraten bis zu insgesamt 30 % des angesparten Kapitals zur freien Verwendung entnehmen.

 

  • Seit dem 1.1.2006 sind geschlechtsneutrale Tarife vorgeschrieben („Unisex-Tarife“). Frauen und Männer erhalten künftig für gleiche Beiträge die gleichen monatlichen Leistungen. Bisher bekamen Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung eine geringere monatliche Privatrente.

 

  • Auch bereits abgeschlossene Altersvorsorgeverträge können durch Vereinbarung zwischen Anbieter und Anleger auf die neuen Kriterien umgestellt werden.

 

  • Anbieter müssen künftig über Anlagemöglichkeiten, Struktur des Portfolios und das Risikopotenzial informieren. Zudem müssen sie über die Verwendung der Beiträge im Hinblick auf ethische, soziale und ökologische Belange berichten. Standardberechnungen seitens der Anbieter sollen den Verbrauchern einen besseren Produktvergleich ermöglichen.

 

  • Der Pfändungsschutz der Riester-Rente bleibt erhalten. Auch bei Arbeitslosengeld II-Empfang

    bleiben damit das angesammelte Kapital und die laufenden Beiträge zu einem Riester-Vertrag vor Anrechnung geschützt.

 

  • Die Ertragsanteile von laufenden privaten Renten werden mit stark abgesenkten Sätzen besteuert. Dies gilt auch für diejenigen, die bereits Rente beziehen. Beispiel: Der steuerpflichtige Ertragsanteil beträgt seit 2005 für einen 65-Jährigen Rentner nur noch 18 Prozent statt bisher 27 Prozent.

 

  • Es wird eine neue private Rentenversicherung mit einem Leistungsbild analog der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, die in der Ansparphase steuerlich gefördert wird. Hierfür ist ein spezieller Sonderausgabenabzug vorgesehen, der in der Endstufe bis zu 20.000 Euro pro Jahr beträgt. Dieser beinhaltet allerdings auch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Besteuerung von Beitrag und Leistung erfolgt analog dem Stufenmodell der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

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