Privatrente: „Riester“-Vorsorge wird einfacher und flexibler |
Seit 2005 wird unter anderem das Antragsverfahren für die staatliche Förderung vereinfacht, die so genannten Riester-Produkte werden flexibler gestaltet. Die neuen Regeln im Einzelnen:
|
|
-
Der Katalog der Kriterien, die eine steuerliche Förderung von Vorsorgeprodukten möglich machen, wird gestrafft und zugunsten der Anleger vereinfacht. Dadurch wird der Zugang zur staatlichen Förderung für alle Bürger erleichtert.
-
Anbieter müssen künftig über Anlagemöglichkeiten, Struktur des Portfolios und das Risikopotenzial informieren. Zudem müssen sie über die Verwendung der Beiträge im Hinblick auf ethische, soziale und ökologische Belange berichten. Standardberechnungen seitens der Anbieter sollen den Verbrauchern einen besseren Produktvergleich ermöglichen.
-
Der Pfändungsschutz der Riester-Rente bleibt erhalten. Auch bei Arbeitslosengeld II-Empfang
bleiben damit das angesammelte Kapital und die laufenden Beiträge zu einem Riester-Vertrag vor Anrechnung geschützt.
-
Es wird eine neue private Rentenversicherung mit einem Leistungsbild analog der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, die in der Ansparphase steuerlich gefördert wird. Hierfür ist ein spezieller Sonderausgabenabzug vorgesehen, der in der Endstufe bis zu 20.000 Euro pro Jahr beträgt. Dieser beinhaltet allerdings auch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Besteuerung von Beitrag und Leistung erfolgt analog dem Stufenmodell der gesetzlichen Rentenversicherung.
|
| |
|
|
|