Special: Neuerungen im Alterseinkünftegesetz |
Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz setzt die Bundesregierung eine Forderung des Bundesverfassungsgerichtes um: die steuerliche Begünstigung der gesetzlichen Renten gegenüber den Beamtenpensionen muss von 2005 an abgebaut werden. Im Gegenzug werden die Beiträge zur gesetzlichen und auch zur privaten Altersvorsorge schrittweise frei gestellt. Der sukzessive Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Renten wird innerhalb einer 35-jährigen Übergangszeit vollzogen.
|
Für Beitragszahler und Rentner bedeutet das: die Bezüge aus gesetzlichen und privaten Renten werden nach und nach – Neurentnerjahrgang für Neurentnerjahrgang – steuerpflichtig. Dafür werden die während der Erwerbsphase eingezahlten Rentenbeiträge über die Jahre allmählich von der Einkommensteuer freigestellt. Auch die Steuerprivilegien für Kapital-Lebensversicherungen werden teilweise abgeschafft.
|
|
|