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Gesetzliche Rente: Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung

 

Die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse werden für jeden neuen Rentnerjahrgang stärker besteuert. Im Gegenzug werden die Beiträge der Berufstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung und vergleichbare Versorgungswerke schrittweise von der Einkommensteuer befreit.

 

Seit 2005 werden bei allen, die bereits Rente beziehen und bei allen Neurentnern, 50 Prozent der gesetzlichen Altersrente besteuert. Der verbleibende Anteil von 50 Prozent bleibt steuerfrei und steht lebenslang als persönlicher Steuerfreibetrag in Euro zur Verfügung. Der steuerpflichtige Anteil der Rentenbezüge erhöht sich für Neurentner ab 2006 bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozent, danach um ein Prozent. Als Ausgleich wächst der steuerfreie Anteil der Rentenbeiträge der Einzahler schrittweise von 60 Prozent im Jahr 2005 auf 100 Prozent ab 2025.

Wegen der Steuerfreibeträge, die für Altersbezüge genauso gelten wie für das Arbeitseinkommen von Berufstätigen, fällt für Durchschnittsrenten aber auch künftig keine Einkommensteuer an – ca. ¾ aller Rentenbezieher werden auch nach neuem Recht nicht steuerbelastet sein.


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