Betriebliche Altersversorgung: Bessere Rahmenbedingungen |
Die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers werden steuerfrei gestellt. Die pauschale Steuer von 20 Prozent entfällt. Im Gegenzug sind einmalige Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen nicht mehr völlig steuerfrei - bei Auszahlung ab Vollendung des 60. Lebensjahres und einer Mindestdauer von 12 Jahren wird allerdings nur die Hälfte des Ertragsanteils besteuert (Ertragsanteil = Ablaufleistung abzüglich der Summe der eingezahlten Beiträge).
Arbeitnehmer können ihre Betriebsrente zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen und dort weiterführen. Wer den Arbeitgeber mehrfach gewechselt hatte, musste bisher mit einer Zersplitterung seiner Betriebsrenten rechnen, die im schlimmsten Fall zu einem Verlust von Ansprüchen führen konnte und selbst im günstigsten Fall wegen der komplizierten Verwaltung vieler kleiner Renten zu hohen Mehrkosten führte. Für die Arbeitgeber ist diese Regelung vorteilhaft, weil sie nicht mehr Kleinstrenten für viele nur kurze Zeit bei ihnen beschäftigte Mitarbeiter verwalten müssen.
Auch Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben können von der steuerfreien und biseinschließlich 2008 auch sozialversicherungsfreien Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge Gebrauch machen. Arbeitnehmer erhalten das Recht, bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis ohne Entgelt (z.B. wegen Elternzeit), die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen. |
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