Maßgeblich für die Höhe der gesetzlichen Rente ist Ihr Einkommen während des gesamten Arbeitslebens und die Dauer Ihrer rentenversicherten Berufstätigkeit bis zum Renteneintritt. Die Höhe der Altersbezüge berechnet sich dann nach der Rentenformel:
Rente= Entgeldpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Rentenwert
Die Summe der Entgeltpunkte macht eine Aussage zur Einzahlungsdauer in die Rentenkasse und die Höhe des Einkommens. Ein Durchschnittsverdiener bekommt 1,0 Entgeltpunkte pro Jahr.
Der Zugangsfaktor beträgt beim Renteneintritt mit 65 Jahren 1,0. Dieser Wert ändert sich dann, wenn die Rente früher oder später als üblich ausgezahlt werden soll. Wer vorzeitig in Rente geht, hat einen geringeren Zugangsfaktor und deshalb weniger Monatsrente.
Der Rentenart-Faktor beträgt bei der Altersrente 1,0. Dieser Wert ändert sich für andere Rentenarten: Bei der Witwenrente beträgt er zum Beispiel 0,6.
Der Rentenwert wird vom Gesetzgeber in jedem Jahr neu festgesetzt. Der Rentenwert ist um so niedriger, je ungünstiger das Verhältnis zwischen der Zahl der Beitragszahler und der Rentenempfänger ist und je höher die Lebenserwartung der Rentenempfänger und damit die durchschnittliche Dauer des Rentenbezugs wird. |