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Renteneintrittsalter steigt von 65 auf 67 Jahre

Rueruep Rente

Aufgrund der sinkenden Geburtsraten und der länger werdenden Lebenserwartung beschloss die Bundesregierung 2006 das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen. Die schrittweise Anhebung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947. Ab 2012 wird das Rentenalter in monatlichen Schritten erhöht, ab 2024 in zweimonatlichen Schritten.

Diese Anpassung bewirkt eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit. So ist der Jahrgang 1964 der erste, der volle zwei Jahre länger arbeiten muss und mit 67 Jahren in Rente geht, ohne Abschläge. Als Ausnahme gelten all die Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt haben. Sie können auch weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Angerechnet werden hier die Erziehungszeiten der eigenen Kinder bis zum 10. Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht dazu. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit früher verrentet zu werden. Arbeitnehmer die 35 Jahre Beiträge gezahlt haben, können weiterhin mit 63 Jahren in Rente gehen, allerdings müssen sie dann Abschläge in Höhe von 0,36% für jeden Monat in Kauf nehmen.

Wer früher in Rente will, muss Einbußen hinnehmen

Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente hängt auch sehr stark vom Renteneintrittsalter und der Zahl Ihrer Beitragsjahre ab. Es gilt: Wer vor dem 67. Lebensjahr in den Ruhestand gehen will, kann seine Rente auch früher beantragen – er muss allerdings deutliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Ausnahmen bilden diejenigen, die vor dem 01.01.1955 geboren wurden, vor dem 01.01.2007 eine verbindliche Vereinbarung für Altersteilzeitarbeit getroffen haben und diejenigen, die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen. Die volle Regelaltersrente bekommt nur, wer das 67. Lebensjahr vollendet hat. Wer 65 Jahre alt ist und mindestens 45 Jahre lang Beiträge entrichtet hat, kann im Rahmen der "Altersrente für langjährig Versicherte" schon vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen. Alle ab 1964 Geborenen, die früher verrentet werden möchten, müssen pro Jahr mit Abschlägen rechnen. Es gibt auch Änderungen bezüglich der Frühverrentung von Frauen. Diejenigen, die vor 1952 geboren wurden, können frühestens ab dem 60. Lebensjahr mit 18 Prozent Abschlag ihre Rente in Empfang nehmen. Die Erhöhung des Rentenalters führt also dazu, dass die Beitragszahlungen verlängert, der Bezug dieser jedoch verkürzt wird.

 

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